Behandlungspflege

Was ist Behandlungspflege und wer darf sie durchführen?

Während die Grundpflege ausschließlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen umfasst und auch von ungelernten Angehörigen durchgeführt werden darf, handelt es sich bei der Behandlungspflege um medizinische Tätigkeiten am Patienten, die nur von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden dürfen. Diese handeln auf ärztliche Anordnung hin und versorgen Wunden oder verabreichen Medikamente. Eine unfachmännische Handhabe kann den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen gefährden. Daher ist eine Pflegeausbildung für die Behandlungspflege Voraussetzung.

Welche Leistungen umfasst die Behandlungshilfe?

Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege und wird laut SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Die vom Arzt getroffene Maßnahmen sollen den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessern oder verhindern, dass sich schwere Krankheiten verschlimmern. In vielen Fällen wird Behandlungshilfe zudem gewährt, um einen (meist für die Krankenkassen teureren) Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Die Kosten für eine medizinische Behandlungshilfe übernehmen die Krankenkassen und umfassen nach SGB V zum Beispiel:

– Wundversorgung
– Verbände legen
– Stomabehandlung
– Medikamentengabe
– Blutdruckmessung
– Blutzuckermessung
– Versorgung von Kathetern
– Intramuskuläre und subkutuane Injektionen geben
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
– Inhalation
– Blasenspülung
– Einläufe
– Überprüfung und Versorgung von Drainagen
– Wechseln und erneutes Aufhängen von Infusionen
– PEG-Sondenversorgung

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