IHR AMBULANTER PFLEGEDIENST IN MEERBUSCH UND UMGEBUNG

Wir pflegen menschlich und fachlich bei Ihnen zu Hause

 Care @ Home möchte Ihnen eine Alternative für ein Pflegeheim bieten, um das Leben zu Hause, auch im hohen Alter so schön wie möglich zu gestalten

Ihr Pflegeteam 
für ambulante Versorgung
 

Manche Ereignisse im Leben verändern alles – ganz plötzlich und oft unerwartet.


Sie fordern uns heraus, bringen neue Fragen mit sich und lassen uns manchmal ratlos zurück.

Dazu zählt auch die dauerhafte ambulante Versorgung eines geliebten Menschen im eigenen Zuhause.

Wir wissen, wie herausfordernd und gleichzeitig wie wichtig es ist, in dieser Situation liebevolle und zuverlässige Unterstützung an der Seite zu haben.


Sie sind nicht allein – wir begleiten Sie mit Herz, Erfahrung und einem offenen Ohr.

Die Organisation einer dauerhaften Versorgung wirft viele Fragen auf 

 und das ist ganz normal.

- Soll die Pflege zu Hause oder in einer    Einrichtung stattfinden?

- Wer kann bei der täglichen              Versorgung unterstützen?

- Woher bekomme ich die nötigen      Pflegehilfsmittel?

- Muss das Zuhause an die neuen    Lebensumstände angepasst werden?

- Und wer übernimmt die Kosten für die  Pflege meines Angehörigen?

All diese Fragen können anfangs überwältigend wirken. Doch Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen – wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, passende Antworten und gute Lösungen zu finden.

 

Als speziell ausgebildete Pflegefachkräfte sind wir Experten in der Kranken- und Altenpflege.
Mit Fachwissen, Erfahrung und Herz begleiten wir Sie und Ihre Angehörigen  Schritt für Schritt.

Wir unterstützen Sie dabei, die vielen Fragen und Herausforderungen, die mit einer Pflegesituation einhergehen, gut zu bewältigen.
Gemeinsam mit Ihnen planen wir eine individuelle Versorgung, die sich an den Bedürfnissen und Wünschen aller Beteiligten orientiert.
Denn: Ihre Zufriedenheit und das Wohlbefinden Ihrer Angehörigen stehen für uns an erster Stelle.

PLÖTZLICHER PFLEGEFALL?

PFLEGE - SEGMENTE

Was ist Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Unterstützung von Menschen, die alltägliche Verrichtungen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr eigenständig bewältigen können. Diese Versorgung wird in der Regel von Pflegefachkräften – z. B. aus der Alten- oder Krankenpflege – übernommen. Häufig unterstützen auch Angehörige ihre Familienmitglieder im Alltag.

Wer hat Anspruch?

Die Grundpflege gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Anspruch haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen  nach einem Schlaganfall, einem Unfall oder einer schweren Erkrankung – und betrifft längst nicht nur ältere Menschen. Grundpflege kann dabei kurzfristig oder dauerhaft notwendig sein.

Was gehört dazu?

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Betten und Lagern
  • Toilettengänge und Inkontinenzversorgung
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe beim Essen
  • Sondenkostgabe (bei PEG)
  • Mobilisation und Bewegungshilfen
  • Prophylaxen (z. B. gegen Dekubitus) - etc.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die nur von examinierten Pflegekräften auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden dürfen – z. B. Wundversorgung oder Medikamentengabe. Sie ist ein fester Bestandteil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V und darf nicht von Laien übernommen werden.

Wer hat 
Anspruch?

Anspruch auf Behandlungspflege haben pflegebedürftige Personen, wenn ein Arzt die Notwendigkeit feststellt und eine Verordnung ausstellt. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu stabilisieren, Komplikationen zu vermeiden oder einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern. Die Kosten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung.

Was gehört 
dazu?

  • Wundversorgung und Verbände
  • Medikamentengabe (oral, per Injektion)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Versorgung von Kathetern, Drainagen und Stomata
  • Inhalationen, Einläufe, Blasenspülungen
  • Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen - etc.

weitere Segmente

Verhinderungspflege

Wenn Sie als pflegender Angehöriger einmal eine  „Auszeit" nehmen möchten, steht Ihnen die sogenannte Verhinderungspflege (Ersatzpflege) zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit können alle notwendigen Pflegetätigkeiten ausgeführt werden , 

Zusatzleistungen

  • Pflegesituation erfassen & Absprache mit Klinikpersonal
  • Beratung & Hilfe während des laufenden Antragsverfahrens zur Einstufung des Pflegegrades
  • Wohnraum- und Hilfsmittelberatung
  • Pflegeübernahme in der Klinik am Entlassungstag des Klienten 
  • Pflegeberatung & Schulung der Pflegeperson zu Hause
  • Information über weitere mögliche Leistungen und Entlassungsmöglichkeiten

ANSCHRIFT

Neußer Str. 1b

40667 Meerbusch - Büderich

Öffnungszeiten

  • Mo – Di
    • 09:00 – 16:00
  • Mittwoch
    • 09:00 – 15:00
  • Donnerstag
    • 09:00 – 16:00
  • Freitag
    • 09:00 – 14:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

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